Energieberatung Jörg Specht " Wir gestalten Ihre Zukunft "
Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“(gemessen). Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei Öffentlichen Gebäude mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte bei der dena und BafA kann ich ihnen iSFP (individueller SanierungsFahrPlan) erstellen und die bei der BafA/dena für Sie einreichen. Sie erhalten dann zusätzliche +5% an staatlicher Förderung für alle Veränderungen der Gebäudehülle (Tür, Fenster, Kellerdecke, Dach, Außenwand - welche schon mit 15% gefördert werden) und der Staat zahlt 80% meiner Kosten und Sie als Hausbesitzer 20% (einmalig 400€) - Fördermöglichkeiten Stand Okt. 2023
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